Haunestausee unter Naturschutz
Petersberg - Marbach (FZ) Das Regierungspräsidium Kassel hat den Haunestausee bei Marbach als Naturschutzgebiet ausgewiesen.
In den vergangenen Jahren haben die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Fulda und der Wasserverband Haune umfangreiche Renaturierungsmaßnahmen in dem südlich an das
einstweilig sichergestellte Gebiet angrenzenden Abschnitt der Haune umgesetzt. Damit wird das bisherige Naturschutzgebiet um zehn Hektar auf 28,79 Hektar vergrößert.
Auf diese Weise stellt die Obere Naturschutzbehörde beim Regierungspräsidium Kassel eine ökologisch reichhaltige Auenlandschaft als Brut- und Rastgebiet für zahlreiche
seltene und bedrohte Wasservogelarten wie Haubentaucher, Zwergtaucher, Eisvogel und verschiedene Entenarten sicher. Sie schützt die Fläche als Lebensraum und Laichbiotop für Amphibien, Fische und andere an Gewässer gebundene
Organismen.
Das Gebiet war 1990 als Regenerationsgebiet einstweilig sichergestellt worden. Das sind Gebiete, die das Potenzial haben, sich durch planvolle Maßnahmen zu
Naturschutzgebieten zu entwickeln. Die Verordnung war im Frühjahr 2002 abgelaufen. Seit 1990 hatte sich das Gebiet durch Entstehung von Feuchtgebieten, Schilfzonen und Auenwald naturschutzfachlich sehr positiv entwickelt.
Zu den wesentlichen Inhalten der Schutzgebietsverordnung gehören vor allem Regeln für die Jagd und die Fischerei. Zulässig bleibt die Jagd auf Haarwild unter Nutzung der
vorhandenen Hochsitze, jedoch nicht die Anlage von so genannten Kirrungen - das sind kleine Lockfütterungen zur Bejagung von Wild - und nicht die Erneuerung von Hochsitzen. Durch die fortschreitende Sukzession wird die Bejagung
in den nächsten Jahren zunehmend auf natürliche Weise erschwert. Die Jagd auf Federwild ist verboten.
Der Besucher ist gehalten, die ausgewiesenen Wege nicht zu verlassen. Die Fischerei bleibt von den Wegen aus zulässig. Genehmigungen wie die Befischung mit
Elektrofischereigeräten werden nach Absprache von der Oberen Naturschutzbehörde erteilt.
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